Sächsisches Kulturraumgesetz II (2008)
Beratung des Sächsischen Landtags bei der Novellierung des Sächsischen Kulturraumgesetzes 2008
Das wesentlich von Matthias Theodor Vogt konzipierte und durchgesetzte Gesetz über die Kulturräume in Sachsen (SächsKRG I) vom 20. Januar 1994 war – mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Überlegungen von Fritz Ossenbühl – zunächst auf zehn Jahre befristet. Aufgrund seines Erfolges wurde das Kulturraumgesetz mehrfach verlängert. Die Kreisgebietsreform vom 1. August 2008 schnitt die Landkreise Sachsens größer, überwiegend durch Übernahme der als Kulturräume seit 1994 bewährten Strukturen. Dadurch wiederum mußte zum gleichen Datum das Kulturraumgesetz andere Strukturen erhalten; gleichzeitig sollte das Gesetz entfristet werden. In der öffentlichen Anhörung des Sächsischen Landtages vom 3. April 2008 argumentierte Matthias Theodor Vogt, es sei nun der Zeitpunkt gekommen (a) den Schritt zu einer primär qualitativen Orientierung und (b) zur Lösung des Stadt-Umland-Problems zu gehen. Die Argumentation finden Sie hier.