Moot Court
Hat die Provinz ein Recht auf zeitgenössische Kunst?
Urteil des [fiktiven] Verwaltungsgericht Görlitz in der Sache Studenten Kultur und Management versus Kulturstiftung Sachsen wegen Benachteiligung der Mittelstädte bei der Kulturförderung
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Verhandlung am Samstag, dem 28. April 2012, um 10 Uhr,
im Großen Schwurgerichtssaal des Landgerichtes Görlitz
Im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Görlitz kam die Ablehnung eines Projektantrages von Studierenden des Studiengangs “Kultur und Management” der Hochschule Zittau/Görlitz am Samstag, dem 28. April 2012 zur Verhandlung.
Die Studenten hatten zeitgenössische Komponisten mit Biologen ins Gespräch bringen wollen, um auf diese Weise Kompositionen anzuregen und an ungewöhnlichen Aufführungsorten der Görlitzer Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Kulturstiftung lehnte eine Förderung ab.
Im Rahmen der Lehrveranstaltung “Kulturrecht” debattierten nun die Studenten in einer fiktiven Verhandlung (einem sogenannten Moot Court) hierüber.
Die Kulturstiftung begründete ihre Ablehnung neben der Diskrepanz zwischen vorhandenen Fördermitteln und Zahl der konkurrierenden Projekte mit einer “nicht profilbestimmten inhaltlichen Konzeption” des Projekts.
Demgegenüber wiesen die Studenten darauf hin, dass in den letzten fünf Jahren 78% der Kulturstiftungsmittel in die Städte Leipzig, Dresden und Chemnitz geflossen seien, wo aber nur 31% der sächsischen Bevölkerung wohnten. Auf die übrigen 69% der Einwohner Sachsens entfielen damit nur 22% der Fördermittel. Diese Diskrepanz und damit das Kriterium der regionalen Chancengleichheit sollte bei Förderentscheidungen mitberücksichtigt werden. Kunstpolitik solle auch der Regionalentwicklung dienen.
Die Verhandlung stand unter Leitung von Richter am Amtsgericht Dr. Hauke Hinrichs. Die Studenten bereiteten sich auf die Verhandlung mit Hilfe des Darmstädter Kulturrecht-Spezialisten Rechtsanwalt Oliver Wittman und ihres Professors für Kulturpolitikwissenschaften und Spezialisten für Kultur im ländlichen Raum, Prof. Dr. Matthias Theodor Vogt, vor.
Als Zeugen wurden u.a. Tobias Knoblich, Kulturdirektor der Landeshauptstadt Erfurt und Prof. Dr. Peter Dierich, Altrektor der Hochschule Zittau/Görlitz und Mitglied des ersten Sächsischen Landtages, aufgerufen.
Die Öffentlichkeit war eingeladen, mit sachkundigen Argumenten die Verhandlungsführung zu unterstützen.